Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geschäftsbedingungen für die Personalvermittlung durch VitaSana Pflegepersonal.
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die zwischen Vitasana Pflegepersonal, Serhat Dogan, Brandstücken 24, 22549 Hamburg (nachfolgend „VitaSana“) und Pflegeeinrichtungen, Krankenhäusern, ambulanten Diensten und sonstigen Auftraggebern (nachfolgend „Einrichtung“) sowie mit Pflegefachkräften und sonstigen Bewerber:innen (nachfolgend „Bewerber:in“) im Zusammenhang mit der Vermittlung von Personal im Pflegebereich geschlossen werden. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen der Einrichtung werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als VitaSana ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
§ 2 Leistungen von VitaSana
VitaSana vermittelt als Personalvermittler den Kontakt zwischen Einrichtungen, die Pflegepersonal suchen, und Bewerber:innen, die eine Anstellung im Pflegebereich suchen. Die Tätigkeit von VitaSana beschränkt sich auf die Vermittlung; ein Arbeitsverhältnis kommt – sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart – ausschließlich unmittelbar zwischen der Einrichtung und der vermittelten Person zustande. VitaSana wird nicht Vertragspartei des vermittelten Arbeits- oder Dienstverhältnisses.
Soweit VitaSana im Einzelfall Personal im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung zur Verfügung stellt, gelten hierfür die gesonderten Regelungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) sowie ein gesondert abzuschließender Überlassungsvertrag; diese AGB regeln in einem solchen Fall nur ergänzend die allgemeinen Rahmenbedingungen der Zusammenarbeit.
§ 3 Zustandekommen des Vertrags
Der Vermittlungsvertrag zwischen VitaSana und der Einrichtung kommt durch die Personalanfrage der Einrichtung (z. B. über das Kontaktformular, per E-Mail oder telefonisch) und die Bestätigung durch VitaSana zustande. Die Übersendung von Kandidatenprofilen durch VitaSana stellt ein Angebot zur Vermittlung dar; ein Vermittlungsvertrag im Sinne dieser AGB kommt erst mit Bestätigung der Einrichtung zustande.
§ 4 Pflichten der Einrichtung
- Die Einrichtung teilt VitaSana ihren Personalbedarf so konkret wie möglich mit (Qualifikation, Einsatzort, Einsatzzeitraum, sonstige Anforderungen).
- Kommt es innerhalb von [Zeitraum einsetzen, z. B. 12 Monaten] nach Vorstellung einer von VitaSana vermittelten Person zu einem Arbeits- oder Dienstverhältnis zwischen der Einrichtung und dieser Person – auch mittelbar, über Dritte oder in anderer Funktion –, gilt dies als erfolgreiche Vermittlung im Sinne dieser AGB.
- Die Einrichtung informiert VitaSana unverzüglich, sobald ein Vertragsverhältnis mit einer vermittelten Person zustande kommt.
§ 5 Pflichten der Bewerber:innen
- Bewerber:innen machen gegenüber VitaSana wahrheitsgemäße Angaben zu ihrer Qualifikation, ihrem beruflichen Werdegang und ihrer Verfügbarkeit.
- Für Bewerber:innen ist die Nutzung der Vermittlungsleistungen von VitaSana kostenfrei.
- Bewerber:innen informieren VitaSana zeitnah über Änderungen ihrer Verfügbarkeit oder über bereits laufende Bewerbungsverfahren bei Einrichtungen, die durch VitaSana kontaktiert wurden.
§ 6 Vergütung und Vermittlungsprovision
Die Vermittlungsleistung von VitaSana gegenüber Bewerber:innen ist kostenfrei. Gegenüber Einrichtungen wird die Vermittlungsleistung nach Maßgabe der im Einzelfall getroffenen Vereinbarung vergütet, insbesondere in Form einer erfolgsabhängigen Vermittlungsprovision, die mit dem wirksamen Zustandekommen eines Arbeits- oder Dienstverhältnisses zwischen Einrichtung und vermittelter Person fällig wird.
Die konkrete Höhe der Provision, der Fälligkeitszeitpunkt sowie etwaige Regelungen zu einer Nachbesetzung innerhalb der Probezeit richten sich nach dem individuellen Angebot bzw. der Vereinbarung, die der Einrichtung vor Beginn der Zusammenarbeit in Textform zur Verfügung gestellt wird. [Provisionssatz / Preismodell hier ergänzen]
Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von [Zahlungsfrist einsetzen, z. B. 14 Tagen] nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
§ 7 Laufzeit und Kündigung
Der Vermittlungsvertrag zwischen VitaSana und der Einrichtung endet mit erfolgreicher Vermittlung bzw. mit vollständiger Erbringung der vereinbarten Leistung. Beide Seiten können eine noch nicht abgeschlossene Personalanfrage jederzeit in Textform beenden; bereits entstandene Vergütungsansprüche aus erfolgreich vermitteltem Personal bleiben hiervon unberührt.
§ 8 Haftung
VitaSana wählt Kandidat:innen nach bestem Wissen und unter Prüfung der von ihnen mitgeteilten Qualifikationen und Referenzen sorgfältig aus. Eine Garantie für die dauerhafte Eignung, Verfügbarkeit oder Zuverlässigkeit einer vermittelten Person übernimmt VitaSana nicht, da die abschließende Auswahlentscheidung und Prüfung der Eignung im Rahmen des Vorstellungsprozesses bei der Einrichtung liegt.
VitaSana haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes. Für leichte Fahrlässigkeit haftet VitaSana nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf; in diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt hiervon unberührt.
§ 9 Vertraulichkeit und Datenschutz
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Vermittlungstätigkeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und nur zum Zwecke der Vermittlung zu verwenden. Einzelheiten zum Umgang mit personenbezogenen Daten entnehmen Sie unserer Datenschutzerklärung.
§ 10 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist die Einrichtung Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Hamburg, sofern gesetzlich zulässig, ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Stand: Juli 2026